Turngemeinde Northeim
... wo Sport Spaß macht
Herzlich Willkommen
bei der Turngemeinde Northeim e.V.
Mitgliedschaft
Was kann ich als Mitglied machen?
Als TGN-Mitglied können Sie in sämtlichen Abteilungen am Übungsbetrieb teilnehmen sowie die vereinseigenen Anlagen benutzen.
Wie werde ich Mitglied?
Eine Beitrittserklärung erhalten Sie von unseren Übungsleitern beim Sportbetrieb oder in der Geschäftsstelle. Sie können sich das Anmeldeformular auch als PDF-Dokument herunterladen, ausdrucken und bei den Übungsleitern oder in der Geschäftsstelle abgeben.
Was kostet die Mitgliedschaft im Monat?
Kinder, Jugendliche, Azubis und Studenten | 6,50 € | |
Erwachsene | 10,00 € | |
Ehepaare | 16,00 € | |
Familien | 21,00 € | |
passive Auswärtige | 4,00 € | |
passive Rentner | 5,00 € |
Der Familienbeitrag gilt für Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sowie für erwachsene Kinder in Ausbildung/Studium bis 27 Jahre (bei jährlichem Nachweis der Ausbildung / des Studiums). Der ermäßigte Beitrag zur Familienmitgliedschaft kann nur dann ordnungsgemäß erfasst werden, wenn dies der Geschäftsstelle bekannt ist.
Wir erheben bei Eintritt in die TGN eine einmalige Aufnahmegebühr von 5,00 € für Kinder und 10,00 € für Erwachsene.
Für einzelne kostenintensive Sportarten wie Tennis, Tanzen und Zumba® werden Sonderbeiträge erhoben. Der Schwimmkurs für Anfänger kostet zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag 75 €.
Bildungs- und Teilhabepaket
Zahlung des Vereinsbeitrages für Kinder und Jugendliche
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder bestimmte Freizeitangebote, um z. B. beim Sport, mitmachen zu können. Damit können z.B. Mitgliedsbeiträge finanziert werden. Voraussetzung ist, dass Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben.
Um diese Leistung zu beantragen, wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:
- Jobcenter, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen
- Landkreis Northeim, wenn Sie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen
Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, welche Unterlagen / Bescheinigungen Sie vorlegen müssen.
Weitere Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Mo - Do von 08:00 - 20:00 Uhr unter 01805/676721 (kostenpflichtig: 0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute)
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